Geschäftsbedingungen
Startseite → Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge sämtlicher Leistungen und Lieferungen des Ross Messehotels GmbH (weiter als Ross Messehotel genannt), insbesondere über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen und Hotelzimmer zur Beherbergung etc.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Auftraggeber zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Ross Messehotel gegenüber gemeinsam mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Ross Messehotels.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel Ross Messehotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
III. Preise und Leistungen sowie Änderungen der Teilnehmer- bzw. Übernachtungszahl und der Veranstaltungszeit

1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Ross Messehotel berechtigt, angemessene Preisänderungen vorzunehmen.

2. Das Hotel Ross Messehotel kann vom Auftraggeber und/oder vom Dritten jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

3. Bei Abweichungen der Teilnehmer- und Übernachtungszahl um mehr als 10 % ist das Hotel Ross Messehotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzulegen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.

4. Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Ross Messehotel verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 22 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel Ross Messehotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Hotel Ross Messehotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Ross Messehotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Ross Messehotels. Verletzt der Auftraggeber diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das Ross Messehotel das Recht diese Veranstaltung abzusagen.

7. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Ross Messehotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

8. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Ross Messehotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel Ross Messehotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (NoShow)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Ross Messehotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Ross Messehotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung müssen jeweils in Textform erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Hotel Ross Messehotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde vom Vertrag bis dahin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

3. Ist ein Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe in Anspruch entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Ross Messehotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich, gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder vom Hotel nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falsche Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
VI. Haftung des Hotels

1. Zurückgebliebene Sachen des Auftraggebers werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel Ross Messehotel bewahrt die Sachen 4 Monate auf und berechnet dafür ggf. eine angemessene Gebühr.

2. Soweit dem Auftraggeber ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwaltungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotel Ross Messehotel.

3. Das Hotel Ross Messehotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Ross Messehotel auftreten, wird sich das Hotel Ross Messehotel auf unverzügliche Rüge des Auftraggebers bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

4. Das Hotel Ross Messehotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Auftraggeber nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel Ross Messehotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotel Ross Messehotel, behält sich das Hotel Ross Messehotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz, zusteht.
VII. Haftung des Kunden

1. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Auftraggeber dem Hotel Ross Messehotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotel Ross Messehotel liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Auftraggeber nachzuweisen ist.

2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel Ross Messehotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Einwilligung des Hotel Ross Messehotel und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Auftraggebern eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltungen abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel Ross Messehotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Auftraggeber geschuldet wird. Vom Auftraggeber zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Auftraggebers vom Hotel Ross Messehotel entsorgt werden.

3. Für eine Veranstaltung notwendige „behördliche“ Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel Ross Messehotel für den Auftraggeber technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Auftraggebers; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel Ross Messehotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Auftraggebers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotel Ross Messehotel bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.

3. Störungen an vom Hotel Ross Messehotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesem Grunde nicht vorgenommen werden.
IX. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
X. Zimmerbereitstellung

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Auftraggeber ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein.

2. Der Auftraggeber erhält keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist aufgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Anschrift
ROSS Messehotel GmbH
Dreifelderstraße 36
D-70599 Stuttgart
Kontakt & Beratung
Telefon: +49 711 - 722 366 0
Telefax: +49 711 - 722 366 33
Weitere Informationen
© ROSS Messehotel GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Wir verwenden Cookies für eine bessere Benutzererfahrung. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.